AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge der Maler Kobler GmbH im Sinne der SIA 118 und falls nicht anders vereinbart Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die vorliegenden AGB stellen einen integrierten Bestandteil des Werkvertrags (Bestellung) zwischen der Maler Kobler GmbH und dem Auftraggeber dar. Der Auftraggeber anerkennt diese AGB vollumfänglich. Diesen AGB widersprechende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit Maler Kobler GmbH diese ausdrücklich anerkannt hat. Die Bestimmungen des OR gelten als subsidiäre Bestimmungen zu diesen AGB. Jede Abweichung der vertraglichen Vereinbarungen bedarf der gegenseitigen Schriftlichkeit.


2. Preise, Mehraufwand

Wenn nicht vertraglich vereinbart, basieren die Preise der Offerte auf den Zeitpunkt der Angebotsstellung geltenden Kosten (z.B. Stundenansätzen, Materialkosten, Transportkosten und gesetzlichen Abgaben). Stellt Maler Kobler GmbH fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werks einen Mehraufwand zur Folge hat, den sie bei der Ausarbeitung der Offerte nicht kannte oder nicht kennen konnte, wird dieser zu den aktuell gültigen Tarifansätzen der Maler Kobler GmbH verrechnet. Im Nachtrag gelten die gleichen Konditionen. Der Bauleiter ist laut SIA 118 verpflichtet, diverse Aufgaben vor und während der im Werkvertrag auszuführenden Arbeiten zu erfüllen. Kommt er diesen nicht nach und entstehen der Maler Kobler GmbH dadurch Mehraufwand und Mehrkosten, so werden diese an den Auftraggeber als Regie vollumfänglich weitergegeben. 


3. Pläne, Berechnungen, Gültigkeitsdauer der Offerten

Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Planunterlagen kostenlos zur Verfügung. Maler Kobler GmbH haftet nicht für resultierende Schäden oder für den Mehraufwand, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Lieferung von Informationen, Zeichnungen, Berechnungen und Instruktionen nicht nachkommt. Bei Auftragserteilung geht Maler Kobler GmbH davon aus, dass die Baubewilligung – sofern notwendig – vorhanden ist und die Statik die Ausführung des Auftrages ermöglicht. Offerten von Maler Kobler GmbH sind während 90 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer vermerkt ist. 


4. Termine

Baufristen, die im Angebot offeriert werden, entsprechen den mittleren zu erwartenden Leistungen, welche aufgrund der Angebotsunterlagen oder der Besichtigung vor Ort abgeschätzt wurden. Allfällige Terminverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Beginn der Arbeiten, soweit dieser nicht verbindlich im Werkvertrag verbindlich festgelegt wurde, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Geräte und Fachkräfte. 


5. Übergabe

Nach Beendigung des Auftrages wird das Werk durch Maler Kobler GmbH dem Auftraggeber übergeben. Mit der Übergabe des Werks gilt dieses als abgenommen. Anlässlich der Übergabe hat der Auftraggeber das Werk auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen, andernfalls das Werk als vertragsgemäss genehmigt gilt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme des Werkes, so gilt dieses im Zeitpunkt der Weigerung als abgenommen.


6. Gewährleistung, Haftung

Die Haftung für Sachmängel richtet sich nach der Norm SIA 118 Art. 172.  Die Rechte des Auftraggebers beschränken sich auf Nachbesserung. Für Personen- oder Sachschäden haftet Maler Kobler GmbH nur nach Massgabe der Produktehaftpflicht. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden (z.B. für entgangenen Gewinn infolge verspäteter Fertigstellung des Auftrages) wird durch Maler Kobler GmbH soweit zulässig, wegbedungen.


7. Zahlungsmodalitäten

Erfolgt die Bezahlung per Rechnung, ist der gesamte Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Wird die Zahlungsfrist der fälligen Rechnungen, Akontozahlungen (10 Tage Zahlungsfrist), Schlussrechnungen und Nachträge nicht eingehalten, ist Maler Kobler GmbH berechtigt den gewährten Rabatt aus dem Werkvertrag, entsprechend der verspäteten Zahlung verhältnismässig zu kürzen und den Skontorabatt vollständig zurückzufordern. Streitigkeiten und/oder Meinungsverschiedenheiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung fälliger Zahlungen. 


8. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil von Maler Kobler GmbH zuständige Gericht. Es gilt das Schweizerische Recht. 


9. Spezielles

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben gültig. 


Wallisellen, Januar 2021